Die Checkliste kann hier heruntergeladen werden: 

Bei Fragen der Zusammenstellung der Unterlagen bitte Email an mich oder mich kurz anrufen. 

Steuererklärung 2023

Veröffentlicht am 10.02.2024

Liebe Kundin / Lieber Kunde

Es ist wieder soweit... Zeit, die Steuererklärung 2023 auszufüllen. Gerne bin ich bereit, für dich diese Pflicht zu übernehmen.

Honoraransatz Steuerberatung ab 01.01.2024

Mein Beratungshonorar beträgt neu Fr. 160.- pro Stunde:

  • Honorar für einfache Steuererklärung:      Fr.   80.- / 1/2 Stunde Beratungsaufwand            
  • Honorar für mittelgrosse Steuererklärung:    Fr. 160.- / 1 Stunde Beratungsaufwand             
  • Lehrlinge und Studenten, Pauschalpreis:       Fr.   50.-

Terminvereinbarung

Um allen Kundenbedürfnisse gerecht zu werden können, bitte ich dich, mit mir frühzeitig telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Grundsätzlich stehe ich zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 11.45 Uhr und von 14.30 Uhr bis 19.00 Uhr. Mittwoch nur am Nachmittag. Freitag Nachmittag bis 16.00 Uhr.

Um eine professionelle und schnelle Abwicklung zu gewährleisten, sind alle Kunden gebeten, persönlich bei mir zuhause anwesend zu sein, damit allfällige Fragen sofort beantwortet werden können.

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

Im Anhang findest du die Checkliste für die Steuererklärung 2023. Falls du dazu Fragen hast, rufe mich bitte an oder sende ein Email. Auf Anfrage kann ich dir auch die letzte Steuererklärung 2022 im pdf-Format per Email zustellen.

Ferienabwesenheit vom 13. bis 28. April 2024
In dieser Zeit werde ich die Emails/WhatsApp Nachrichten sporadisch abrufen. In dringenden Fällen melde ich mich per WhatsApp.

Fristerstreckung für Kundentermine nach 13. April 2024
Kundentermine nach 13. April 2024: bitte Fristerstreckung selbständig beantragen.
link für Steuererklärungen Kt. Nidwalden: https://www.steuern-nw.ch/services/fristerstreckung/
link für Steuererklärung Kt. Obwalden: https://efristen.ow.ch/
link für Steuererklärung Kt. Luzern (Angestellte): https://steuern.lu.ch/steuererklaerung/fristerstreckungen/Unselbstaendigerwerbende
link für Steuererklärung Kt. Luzern (Selbständigerwerbende): https://steuern.lu.ch/steuererklaerung/fristerstreckungen/Selbststaendigerwerbende
Steuererklärungen übrige: Fristerstreckungsgesuch online oder beim Gemeindesteueramt schriftlich oder telefonisch beantragen. Begründung: Arbeitsüberlastung Treuhänder

Beteiligung am kostenpflichtigen Programm Kt. NW  
Zuzüglich zum Honorar muss jeder Nidwaldner Kunde einen Anteil von pauschal 10 CHF für das kostenpflichtige Programm bezahlen. Dieser Aufschlag ist durchaus vertretbar, da eine Erfassung über die Internet-Version zu einem Mehraufwand führen würde. Für euer Verständnis bedanke ich mich bestens.

Neue Kunden
Neue Kunden kann ich nur noch in Ausnahmefällen annehmen. Bitte diesbezüglich mit mir vorher Kontakt aufnehmen.

Ich freue mich auf ein baldiges Wiedersehen und grüsse dich herzlichst

TOBI Treuhand  

Thomas


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Neuer Honoraransatz

gültig ab 01.01.2024

Honoraransatz Buchhaltung/Beratung allgemein

Mein Beratungshonorar beträgt neu Fr. 160.- pro Stunde. Bei Buchhaltungen für KMU wird nach Möglichkeit ein Pauschalhonorar angestrebt.

Honoraransatz Steuerberatung

Das Honorar für Steuerberatung beträgt neu:

  • Honorar für einfache Steuererklärung:          Fr.   80.- / 1/2 Stunde Beratungsaufwand
  • Honorar für mittelgrosse Steuererklärung:   Fr. 160.- / 1 Stunde Beratungsaufwand
  • Lehrlinge und Studenten, Pauschalpreis:      Fr.   50.-

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TOBI Treuhand
Thomas Bissig
Treuhänder mit eidg. FA

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6373 Ennetbürgen

Mobile:   079 446 91 63
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mailto: thomas@tobi-treuhand.ch